Wie können Sie vorsorgen?
Immer mehr Menschen treffen Vorsorge, und zwar nicht nur gegen die Risiken
des täglichen Lebens. Vorsorge für die eigene Bestattung zu treffen
ist ein guter, persönlicher Weg, um vorbereitet zu sein. Für Sie,
Ihre Angehörigen und Freunde.
VORSORGE heißt:
· Selbst bestimmen
· Notwendiges regeln
· Verantwortung in eigener Sache
· Entlastungen Ihrer Angehörigen
Jeder - vor allem Alleinstehende - kann seine dereinstige Bestattung durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag im Voraus regeln. Ein derartiger Vertrag hat den Sinn, dass:
· alle Details
und Wünsche für eine dereinstige Bestattung vorab festgelegt werden,
· ein Kostenvoranschlag auf der aktuellen Preisbasis und entsprechend
den eigenen Vorstellungen erstellt wird.
Dadurch wird den Hinterbliebenen die nicht immer einfache Entscheidung der Bestattungsart sowie die finanzielle Sorge abgenommen.
In einem persönlichen Gespräch erörtern und erarbeiten wir gerne mit Ihnen gemeinsam Ihre Wünsche bezüglich Ihrer dereinstigen Bestattung. In eine Bestattungsvorsorge - Vertrag werden Ihre Wünsche dokumentiert und bei Ihnen und bei uns hinterlegt. Damit ist sichergestellt, dass Ihre dereinstige Bestattung auch so durchgeführt wird, wie Sie es zu Lebzeiten gewollt haben. Selbstverständlich können Sie den Vertrag jederzeit ändern oder kündigen.
Sie können in Ihrem Vorsorge - Vertrag auch andere Dinge regeln, wie z.B. die Grabmal - Auswahl, die Grabpflege, Vermögensregelungen und die Finanzierung .
Sprechen Sie mit uns,
wir geben Ihnen Auskunft über:
· Versicherungsansprüche,
· Steuern im Todesfall,
· Erbschafts- und Testamentsfragen.
Zur Absicherung von Vorsorgeverträgen
bieten wir Ihnen folgende Alternativen an:
· eine Sterbegeldversicherung (ohne Gesundheitsfragen und bis zum Höchstalter
von 80 Jahren) bei der:
· Nürnberger Versicherung
· Der Weise Ring
· Solidar Treuhandgesellschaft.
· Sparbuch mit Sperrvermerk
Das Thema der Bestattungsvorsorge ist heute wichtiger denn je, da sich der Staat aus den bisherigen Pflichten sozialer Absicherung durch die Streichung des Sterbegeldes zurückgezogen hat.
Für ein unverbindliches, kostenloses Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.